Frage:
Vorfälligkeitsentschädigung - wer weiss den aktuellen Stand der Dinge auf EU-Ebene?
2006-07-22 06:27:42 UTC
Sind die unverschämten Gebühren der deutschen Banken bei vorzeitiger Ablösung einer Baufinanzierung weiterhin "geduldet" oder ist eine gesetzliche Lösung/Reduzierung absehbar?
Zwei antworten:
queen mary
2006-07-22 13:00:09 UTC
bei der VE-Berechnung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

- der tägliche Wiederanlagezins (Pfandbriefsätze) für die Restlaufzeit deines Darlehens

- der Unterschied zwischen Darlehenszins und Wiederanlagezins, gerechnet bis zum Ende der Zinsfestbindung

- Einbeziehung der vereinbarten Sondertilgungsmöglichkeit für die Restlaufzeit der Zinsfestbindung.



Frag bei Deiner Bank nach, ob deren Berechnung die Version ist, die vom BGH "abgesegnet" wurde.



Auch wenn Du Dich über die hohen Kosten ärgerst, die Bank hat Dir für einen bestimmten Zeitraum einen festen Zinssatz angeboten, den beide Vertragspartner einzuhalten haben, egal wie sich die Zinsen am Markt bewegen. Deshalb hat Deine Bank das Recht bei vorzeitiger Vertragsauflösung, sich die entgangenen Zinsen nach o.g. Berechnung ausgleichen zu lassen.
Popivoda
2006-07-25 23:44:06 UTC
Es wäre schön wenn der Gestzgeber hier eingreifen könnte aber dies wäre ein verstoß gegen die private wirtschaftsführung in einem unternehmen und die banken sind leider privatunetrnehmen und hier gelten einfach die weltbank üblichen geflogenheiten.wer ein baudarlehen aufnimmt sollte sich vorher überlegen ob er nicht ein sogenanntes "Forward"darlehen anschließt, denn dadurch kann man ohne weitere Gebühren nach 10 jahren den darlehenvertrag einfach zurückzahlen oder eben eine niedrigere rate wehlen,man ist auch sicher vor zinserhöhungen.bei weiteren fragen bitte melden


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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