Frage:
Wen ich mein Haus verkaufe, wieviel muss ich dann ans Finanzamt abgeben?
witch_sylvi
2006-07-31 17:53:52 UTC
Wen ich mein Haus verkaufe, wieviel muss ich dann ans Finanzamt abgeben?
Fünf antworten:
Advicer
2006-08-01 17:27:58 UTC
1. Bei einer vermieteten Immobilie, die weniger als 10 Jahre im Eigentum ist, fällt Einkommensteuer an (Gewinn aus privaten Veräußerungserlösen - § 23 EStG)



2. Bei einer Immobilie, die im Jahr der Veräusserung und in den beiden vorangehenden Jahren selbstgenutzt wurde, liegt kein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang vor (keine Einkommensteuer)



3. Beinhaltet die Alternative 2. bspw. ein Arbeitszimmer oder einen Teilbereich, der zu gewerblichen Zwecken verwandt wurde, entfällt insoweit die Befreiung von der Einkommensteuer.



4. Wenn ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegen sollte und die Veräußerung definitiv sein soll, empfehle ich dringend, zuvor einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, damit alle Möglichkeiten der Steuerminderung berücksichtigt werden können. Wenn "die Tinte trocken ist" (beim Notar), läßt sich reglemäßig im Nachhinein nichts mehr ändern. Die Notare beraten regelmäßig nicht über einkommensteuerliche Gestaltungen, sondern klären nur über eine evtl. vorliegende Steuerpflicht auf.
malu1871
2006-08-01 08:04:30 UTC
Wenn Du es selbst genutzt hast,also nicht vermietet hast, brauchst Du gar keine Steuer für den Verkauf bezahlen,soweit ich weiß.

Meine Eltern haben ihres Jahr verkauft,war nicht vermietet,sie mußten keine Steuer vom Erlos bezahlen.Sie sind allerdings in Rente.

Wenn Du einen Steuerberater kennst,frag dort mal nach,die wissen das normalerweise.



malu
LittleEmoPrincess
2006-08-01 00:24:25 UTC
frag das am besten das finanzamt!!!
2006-07-31 22:50:09 UTC
Die einzige Abgabe, die es geben könnte, wenn du privat ein Haus verkaufst, in dem du auch privat gewohnt hast, ist die Spekulationssteuer. Wenn du innerhalb von 10 Jahren dein Haus erworben und wieder verkauft hast, wird die Differenz zwischen Verkaufspreis (soweit dieser höher ist) und Kaufpreis als Spekulationsgewinn angesehen und mit deinem persönlichen Steuersatz (wie in der Einkommensteuer) besteuert. Kannst du jedoch nachweisen, dass du diese Differenz als wertsteigernde Maßnahme ins Haus investiert hast (können die meisten nachweisen), wird gar nichts fällig. Ob du noch eine Hypothek darauf hast oder nicht, spielt dabei übrigens überhaupt keine Rolle.
Manfred V
2006-07-31 18:21:35 UTC
es kommt auf den Erloes an, wenn du noch Schulden darauf hast, wirst du warscheinlich nichts ans Finanzamt abgeben


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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